Unsere Infobroschüren als Download

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Olching

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im deutschen Erbrecht heterosexuellen Ehepaaren rechtlich und auch steuerlich vollkommen gleichgestellt, so dass sich hier keine Unterschiede zum sonstigen Erbrecht ergeben. Der eingetragene Lebenspartner wird wie ein Ehegatte behandelt und genießt daher in der gesetzlichen Erbfolge und im Rahmen des Pflichtteils die gleichen Rechte wie dieser. Auch im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden eingetragene Lebenspartner wie heterosexuelle Ehegatten behandelt. Eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten.

 

 

Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn der verstorbene Lebenspartner ausschließlich ausländischer Staatsangehöriger ist bzw. seinen Wohnsitz im Ausland hat und das ausländische Recht eingetragene Lebenspartnerschaften nicht anerkennt.

 

 

Beispiel:

Mustafa Öztürk, der ausschließlich türkischer Staatsbürger ist, lebt in eingetragener Lebenspartnerschaft mit Stefan Müller. Die Partnerschaft wurde im Jahr 2010 in München geschlossen. Das Vermögen von Mustafa Öztürk besteht im Wesentlichen aus einer Eigentumswohnung in München, einem Bankkonto in der Schweiz und einer Wohnung in Istanbul.

 

Als Mustafa Öztürk ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt, beerbt ihn sein Lebenspartner im Wege der gesetzlichen Erbfolge alleine, weil keine weiteren näheren Angehörigen von Mustafa Öztürk vorhanden sind. Dem deutschen Erbrecht unterfällt jedoch zunächst nur die Immobilie in München, während für die Wohnung in Istanbul und das Konto in der Schweiz türkisches Erbrecht anzuwenden ist. Da die Türkei das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht kennt, steht dort Lebenspartnern auch kein gesetzliches Erbrecht zu. Die Wohnung in Istanbul und das Konto in der Schweiz würden daher an entfernte Cousinen von Mustafa Öztürk fallen. Dies wird jedoch verhindert durch eine Bestimmung im Lebenspartnerschaftsgesetz, aufgrund derer das deutsche Erbrecht gilt, wenn das zur Anwendung kommende ausländische Erbrecht dem eingetragenen Lebenspartner kein gesetzliches Erbrecht einräumt. Auf diesem Umweg erstreckt sich damit das deutsche Erbrecht auch auf die Wohnung in der Türkei und das Konto in der Schweiz. Es ist allerdings leider keineswegs auszuschließen, dass die türkischen Behörden im Rahmen der Umschreibung der Wohnung im Immobilienregister einige Schwierigkeiten bereiten werden.

 

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Markus Sebastian Rainer berät Sie umfassend über alle erbrechtlichen Problematiken, die sich im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben können.

 

Bewerten Sie diesen Artikel:

 

©Rechtsanwalt Markus Sebastian Rainer 2018 //  made by: www.abart-d-sign.de