Unsere Infobroschüren als Download

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Olching

Patientenverfügungen

Für viele Menschen ist die Vorstellung, nach einem schweren Unfall oder aufgrund fortgeschrittenen Alters bzw. einer Demenz- oder Alzheimer-Erkrankung geistig nicht mehr in der Lage zu sein, über die Art und Weise ihrer medizinischen Behandlung zu bestimmen, nur sehr schwer erträglich. Sie möchten nicht jahrelang gegen ihren Willen künstlich beatmet oder über eine Magensonde ernährt werden. Im Fall des Falles wünschen sie keine lebensverlängernden Maßnahmen, die nur eine Quälerei bedeuten und keinerlei Lebensqualität bringen.

 

Da Ärzte zugleich gesetzlich verpflichtet sind, jedes Leben so lange wie möglich zu erhalten, entsteht hier ein Konflikt zwischen den Interessen des Patienten und der Sorge der Ärzte vor Strafverfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung oder gar fahrlässiger Tötung, wenn sie lebenserhaltende Maßnahmen vorzeitig beenden.

 

In einer solchen Situation hilft eine Patientenverfügung. In ihr legt ein Mensch fest, welche Behandlungsmöglichkeiten er für den Fall, dass er seinen Willen nicht mehr äußern kann, wünscht (und welche nicht).

 

Zwar hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Ärzte grundsätzlich jede Patientenverfügung anerkennen müssen, doch entstehen in der Praxis oft erhebliche Probleme, weil Ärzte sich angesichts der ihnen drohenden Strafen weigern, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Menschen zu respektieren.

 

 

Beispiel:

Barbara Huber aus Olching hat im Jahr 1995 folgendes Dokument verfasst: "Patientenverfügung – Ich habe im letzten Jahr meine Mutter beerdigt, die vor ihrem Tod fünf Jahre im Koma gelegen hat. Ein solches Schicksal möchte ich mir ersparen und ordne hiermit an, dass für mich, wenn ich im Koma liege, keine lebensverlängernden Maßnahmen durchgeführt werden. Ich möchte nicht künstlich beatmet und auch nicht künstlich ernährt werden."

 

Im Jahr 2016 erleidet Barbara Huber einen schweren Verkehrsunfall und fällt aufgrund der dabei erlittenen Verletzungen ins Koma. Das behandelnde Ärzteteam kommt zu dem Ergebnis, dass es eine Chance von 1 zu 100.000 gibt, dass Barbara Huber aus dem Koma wieder erwacht. Im Jahr 1995 lag diese Chance aufgrund der damals noch deutlich schlechteren Behandlungsmethoden bei lediglich 1 zu einer Million. Die Ärzte weigern sich, die lebensverlängernden Maßnahmen einzustellen, und setzen die künstliche Beatmung und Ernährung fort. Zur Begründung verweisen sie darauf, dass seit dem Verfassen der Patientenverfügung über 20 Jahre vergangen sind und Barbara Huber sicherlich zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre, wenn sie gewusst hätte, dass sich ihre Heilungschancen aufgrund des medizinischen Fortschritts so deutlich verbessern würden.

 

Es ist daher wichtig, beim Verfassen einer Patientenverfügung sehr sorgfältig vorzugehen, um alle Unklarheiten zu vermeiden und es den Ärzten möglichst einfach zu machen, den in ihr niedergelegten Willen zu befolgen.

 

Um sicherzustellen, dass die in einer Patientenverfügung niedergelegten Wünsche auch tatsächlich befolgt werden, sollte jede Patientenverfügung auch mit einer Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung kombiniert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

 

 

Rechtsanwalt Markus Sebastian Rainer berät Sie umfassend in allen Fragen rund um die Erstellung einer Patientenverfügung.

 

Bewerten Sie diesen Artikel:

 

©Rechtsanwalt Markus Sebastian Rainer 2018 //  made by: www.abart-d-sign.de