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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Olching

Achtung Falle! Der Immobilien-Freibetrag

für Kinder und Ehegatten

 

Wenn ein Kind oder der Ehegatte des Erblassers dessen selbstgenutzte Wohnimmobilie erben und noch mindestens zehn Jahre lang selbst darin wohnen, ist die Immobilie unabhängig von ihrem Wert steuerfrei. Hier kann jedoch eine böse Falle lauern, wie das folgende Beispiel zeigt:

 

Max Huber aus München ist Eigentümer eines von ihm selbst bewohnten Einfamilienhauses in München und verfügt darüber hinaus über Kapitalvermögen in Höhe von 500.000 €. Als er verstirbt, wird seine Tochter Amalie seine Alleinerbin. Amalie zieht in das Haus ihres Vaters ein, um dort dauerhaft zu wohnen.

 

Ein Jahr später übersendet das zuständige Finanzamt einen Bescheid, mit dem es den Wert des Hauses auf 2.000.000 € festsetzt. Amalie ist zwar über diese Wertfestsetzung überrascht und hält sie für zu hoch, geht jedoch nicht dagegen vor, weil sie zeitgleich vom Finanzamt ihren Erbschaftsteuerbescheid erhält, in dem der Wert des Hauses, weil sie es selbst bewohnt, nicht berücksichtigt wird. Sie versteuert daher nur das geerbte Kapitalvermögen, also unter Berücksichtigung ihres Freibetrages noch 100.000 €. Die hieraus entstehende Erbschaftsteuer in Höhe von 11.000 € bezahlt sie klaglos.

 

Acht Jahre später erhält Amalie ein hervorragendes berufliches Angebot aus Hamburg, das für sie einen deutlichen Karrieresprung bedeutet. Sie nimmt das Angebot an und zieht nach Hamburg.

 

Daraufhin übersendet ihr das Finanzamt einen korrigierten Erbschaftsteuerbescheid, in dem das Haus in einer Höhe von 2.000.000 € vollständig der Versteuerung unterworfen wird.

 

Amalie liegt gegen den Bescheid Einspruch ein mit dem zutreffenden Hinweis, dass der Wert des Hauses zum Todestag nicht 2.000.000 € betrug, sondern lediglich 1.000.000 €. Dies nützt ihr jedoch nichts, weil der Bescheid, mit dem der Wert der Immobilie auf 2.000.000 € festgestellt wurde, bereits bestandskräftig ist. Sie hätte diesen Bescheid innerhalb von einem Monat nach dessen Zugang anfechten müssen. Diese Frist ist schon seit mehreren Jahren abgelaufen.

 

Amalie muss damit das Haus mit dem (falschen!) Wert von 2.000.000 € versteuern. Unter Berücksichtigung ihres Freibetrages bezahlt sie somit eine Erbschaftssteuer in Höhe von 399.000 €. Hätte sie seinerzeit rechtzeitig Einspruch eingelegt, hätte sie lediglich 209.000 € bezahlen müssen.

 

Das Erbschaftsteuerverfahren weist zahlreiche Tücken und Fallstricke auf, die leicht übersehen werden können. Hier ist besondere Vorsicht geboten!

 

 

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht / Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

 

Markus Sebastian Rainer

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht / Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

 

 

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